Leitfaden für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer in Spanien
Benötige ich ein Arbeitsvisum oder eine besondere Genehmigung?
Ja, außer für EU-Bürger. Arbeitnehmer benötigen ein Arbeitsvisum, das in der Regel vom einstellenden Unternehmen beantragt wird.
Kann mein Unternehmen meinen Umzug oder mein Sponsoring organisieren?
Ja. Das Unternehmen muss die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vor der Einreise beantragen.
Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt in meiner Branche und Stadt?
Das hängt von der Branche ab. Im Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn 1.134 € pro Monat. In Bereichen wie Technologie oder Ingenieurwesen kann das Gehalt zwischen 30.000 und 50.000 € pro Jahr liegen.
Wie ist der Arbeitsmarkt in Spanien? Ist es leicht, eine Stelle zu finden?
Die Arbeitslosigkeit ist in einigen Branchen weiterhin hoch, aber Bereiche wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Tourismus bieten Chancen.
Welche Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen habe ich?
Arbeitsverträge umfassen in der Regel bezahlten Urlaub (30 Kalendertage), Sozialversicherung sowie Arbeitsrechte, die durch Tarifverträge geregelt sind.
Wie werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?
Sie werden direkt vom Gehalt abgezogen: die Einkommensteuer (IRPF) und die Sozialversicherungsbeiträge (ca. 6,35 % für den Arbeitnehmer). Das Unternehmen trägt seinen Anteil zusätzlich.
Kann ich meine Familie im Rahmen einer Familienzusammenführung mitbringen?
Ja, sobald Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben, können Sie eine Familienzusammenführung beantragen.
Welche kulturellen Unterschiede gibt es im Arbeitsumfeld?
Das Arbeitsumfeld ist weniger formell, persönliche Beziehungen sind wichtig, Arbeitszeiten oft flexibler, aber Entscheidungen werden meist stärker hierarchisch getroffen.
Welche Formalitäten muss ich nach meiner Ankunft erledigen?
Sie müssen die NIE beantragen, sich bei der Sozialversicherung anmelden, sich beim Einwohnermeldeamt registrieren und ein Bankkonto eröffnen.